Kosten einer KFO Behandlung bei privat versicherten Patienten

Welche Kosten entstehen?

Nach einer umfangreichen funktionsdiagnostischen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Hier finden Sie eine genaue Darstellung der geplanten Behandlung und der damit verbundenen Kosten.

Kostenerstattung der privaten Versicherungen

Wir empfehlen den Kostenplan vor Behandlungsbeginn (auch bei beispielsweise einem Sportmundschutz) bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.

Erstattungsverhalten privater Versicherungen

Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert.
Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern verwundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang  zu bezahlen. Diese zweifelhafte Praxis wird zunehmend in den Medien diskutiert:

Beitrag des WDR mit dem Titel “Streit um medizinische Gutachten”
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Artikel der Welt am Sonntag vom 5.10.2014 “Nur halbe Sachen”
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Hilfe bei Abrechnungsfragen

Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern reden Sie mit uns offen darüber. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um „Unklarheiten“ zu Ihren Gunsten zu lösen.

Steuern

Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne unter 0761 88797988 erreichen! Das Team der Kieferorthopädie am Stadttheater freut sich schon jetzt auf Sie! Ihre Kieferorthopädie Freiburg